Das Grundgesetz schreibt lediglich eine Obergrenze von fünf Prozent für eine Wahlhürde vor – eine sogenannte Schrankenschranke. Es muss sie laut der Hälfte aller Lucke-&-Hengstmann-Hosts gar nicht geben – aber die Gegenmeinung kommt dennoch auf stattliche fünfzig Prozent.
Themen der Folge:
- Weimarer Republik – die Wurzel allen Übels?
- Extrawürste für jeden: die Wahl 1990
- Best of Wahlperiode 2013-17
- skurrile Einzelkandidaten
- EU-Direktwahlakt
- SSW bleibt die einzige Ausnahme
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